Die Bilanzierung und
Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue
Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit
dem 01.01.2018 oder den neuen, seit 01.01.2021 geltenden
Regelungen zur Sofort-AfA von digitalen Wirtschaftsgütern.
Auch die Corona-bedingte steuerlich-degressive AfA, aber
deren Nichtanerkennung im Handelsrecht verursacht mehr
Fragen, als Antworten. Im Hintergrund steht seit dem Jahr
2010 der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und es
sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung
zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern
sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten
aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software
als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand
führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder
ist sie ein selbständiges Wirtschaftsgut. Zum Seminar
gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005
über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software
sowie die Handhabung
nach Meinung des IDW –
Institut der Wirtschaftsprüfer und nach IAS/IFRS –
International Financial Reporting Standards.
Haben Sie auch schon mal
versucht, Bilanzierungsfragen an die IT-KollegInnen zu
stellen? Haben Sie die Antworten verstanden? Die IT-ler
sprechen teilweise eine eigene Sprache, was aber auch uns
Controllern und Buchhaltern vorbehalten ist. Wichtig ist
jedoch, insgesamt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen
und gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Auch hierzu soll
Ihnen das Seminar Argumentationen und Handwerkzeuge
liefern.